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   VG Saarlouis, 23.09.2004 - 5 K 86/02   

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https://dejure.org/2004,35011
VG Saarlouis, 23.09.2004 - 5 K 86/02 (https://dejure.org/2004,35011)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 23.09.2004 - 5 K 86/02 (https://dejure.org/2004,35011)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 23. September 2004 - 5 K 86/02 (https://dejure.org/2004,35011)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beitreibung von Forderungen gegen die öffentliche Hand nach Erledigung eines Rechtsstreits gegen eine Behörde durch Vergleich; Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren für eine Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung; Notwendigkeit von Vollstreckungsmaßnahmen vor Ablauf einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 05.03.1991 - 1 BvR 440/83

    Kein Erstattungsfähigkeit von Zwangsvollstreckungsgebühren bei verfrühtem Atrag

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.09.2004 - 5 K 86/02
    Die Kostenbeamtin wies die Klägerin darauf hin, dass einem Schuldner nach dem Beschluss des BVerfG vom 09.03.1991 - 1 BvR 440/83 -, NJW 1991, 2758, eine angemessene Frist zu freiwilligen Zahlung einzuräumen sei und bei der Vollstreckung gegen die öffentliche Hand Maßnahmen des Gläubigers vor Ablauf von sechs Wochen nicht angezeigt seien.
  • VG Saarlouis, 16.09.2016 - 5 N 2073/15

    Vollstreckung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses gegen das Bundesamt für

    BVerfG, Beschluss vom 05.03.1991- 1 BvR 440/83 -, BVerfGE 84, 6 = NJW 1991, 2758; Beschluss der Kammer vom 23.09.2004 - 5 K 86/02 -, juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 02.03.2004, a.a.O.; VG Stade, Beschluss vom 06.04.2005, a.a.O..
  • VG Cottbus, 01.02.2010 - 6 M 15/09

    Vollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss gegenüber einer Behörde vor

    Falls die Überweisung an den Gläubiger aber die Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel erfordert, wofür der Vollstreckungsschuldner gegebenenfalls allerdings darlegungspflichtig ist, kann die Frist unter Umständen auch 6 Wochen ausmachen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. März 1991 - 1 BvR 440/83 -, BVerfGE 84, 6; Bayerischer VGH, Beschluss vom 2. März 2004, a.a.O.; VG Stade, Beschluss vom 6. April 2005, a.a.O., VG Saarland, Beschluss vom 23. September 2004 - 5 K 86/02 -, zitiert nach Juris; zu § 152 FGO etwa FG Bremen, Beschl. vom 2.12.1992 - 292 183 V 2 -, EFG 1993, 327; anderer Ansicht etwa Pietzner, a.a.O., § 170 Rdn 20 f., wonach der Gesetzgeber im Interesse des Gläubigers und zur Straffung des Vollstreckungsverfahrens in § 170 Abs. 2 VwGO lediglich eine Frist von vier Wochen (muss heißen: einem Monat) vorgesehen habe, um der staatlichen Finanzordnung Zeit zu Zahlungsanweisung zu geben und diese Entscheidung nicht durch Zubilligung einer weiteren "Vorfrist" unterlaufen werden dürfe; ähnlich VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24. Juli 1985 - 4 S 1100/85 -, Ls. veröff.
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